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Unsere Zielgruppe


Im Rahmen der Pädiatrie, der Kinder- und Jugendhilfearbeit sowie der sozialen Eingliederungshilfe arbeiten wir für Kinder ab dem vierten Lebensjahr und Jugendliche.
Für Menschen mit einer geistigen Behinderung arbeiten wir auch nach der gesetzlichen Volljährigkeit entwicklungsfördernd und therapeutisch.


Die Zielgruppe, der wir unsere Zusammenarbeit anbieten, sind junge Menschen mit Entwicklungsverzögerungen, Lernbehinderungen und geistiger Behinderung (deren Angehörige, Betreuer, Lehrer und Erzieher), denen z.B. folgende typische Diagnosen in unterschiedlicher Ausprägung und Kombination gestellt wurden:


Neurotische Entwicklung,
Dissoziale Symptomatik,
Selbstverletzendes Verhalten,
Fremdaggressives Verhalten,
Psychoseartige Zustandsbilder,
Unruhe, Erregungszustände,
Auffälligkeiten im Bereich der Triebsteuerung,
Schwierigkeiten in der Beziehungsaufnahme bzw. –fähigkeit,
Verwahrlosungssymptome,
Lernstörungen auf der Grundlage von Teilleistungsstörungen,
Angststörungen,
Somatische Beschwerden,
Autistische Zustandsbilder,
Rückzugstendenzen,
Beeinträchtigungen in der Bewegung und der Integration der Sinne.


Mindestens genauso wichtig nehmen wir die Probleme, die ohne Fremdbeurteilung vom Betroffenen selbst als belastend empfunden werden.


Wenn diese Beeinträchtigungen bzw. Störungen auch eine unterschiedliche Genese haben oder in verschiedenen Kombinationen auftreten, so können sie doch eins gemeinsam haben: Die Belastungen im Elternhaus, in der Schule, im Kindergarten oder in einem Wohnheim sind erheblich, ein Verbleib im bisherigen Bezugsfeld kann zumindest in Frage stehen. Wir hoffen auf eine rechtzeitige Anfrage, die selbstverständlich auch von den Betroffenen selbst kommen kann. Unser Anliegen ist es, rechtzeitige Unterstützung anzubieten, um eine Ausgliederung aus dem gewohnten Umfeld dauerhaft vermeiden zu helfen.

Was muss man haben und tun, um das Stellwerk besuchen zu können:


1.) Man muss ein Problem haben, dass man auch beschreiben kann.


2.) Man muss Hilfe haben wollen.


3.) Man muss einen ersten Gesprächstermin mit dem Stellwerk vereinbaren.
Tel: 02241 14 76 01


4.) Im Erstgespräch wird eine gemeinsame Beschreibung des Arbeitsauftrages formuliert, gegebenenfalls schriftlich festgehalten und


5.) zusammen mit dem Antrag auf Gewährung der Kostenerstattung an den zuständigen Hilfeträger geschickt.


6.) Nach der Bewilligung der Kostenerstattung können die regelmäßigen Besuche stattfinden.

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